Absage Sommerferienprogramm
Bei der Umsetzung des Sportbetriebes müssen wir derzeit grundsätzlich die Coronaschutzverordnung des Landes NRW beachten. Gemäß §9 (6) der Coronaschutzverordnung sind "Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen (
) bis mindestens 31. August 2020 nicht zulässig".
Demnach können nach unserer Bewertung auch unsere Fußballferienfreizeiten in den Sommerferien in Borchen, Bad Wünnenberg, Steinhausen und Delbrück nicht durchgeführt werden. Insbesondere deshalb, da die Teilnehmer/innen aus unterschiedlichen Vereinen an den Veranstaltungen teilnehmen und neben den sportlichen Aspekten auch eine Umsetzung abseits des Platzes nicht gewährleistet werden kann.
In den nächsten Tagen erfolgt daher die vollständige Rückzahlung der bereits bezahlten Teilnehmerbeiträge.
Ebenso haben wir bereits vor geraumer Zeit die Ferienfreizeit Lenster Strand abgesagt und auch dort die Teilnehmerbeiträge zurückgezahlt.
Wir hoffen im Jahr 2021 unser Sommerferienprogramm wieder in bewährter Form durchführen zu können.
Demnach können nach unserer Bewertung auch unsere Fußballferienfreizeiten in den Sommerferien in Borchen, Bad Wünnenberg, Steinhausen und Delbrück nicht durchgeführt werden. Insbesondere deshalb, da die Teilnehmer/innen aus unterschiedlichen Vereinen an den Veranstaltungen teilnehmen und neben den sportlichen Aspekten auch eine Umsetzung abseits des Platzes nicht gewährleistet werden kann.
In den nächsten Tagen erfolgt daher die vollständige Rückzahlung der bereits bezahlten Teilnehmerbeiträge.
Ebenso haben wir bereits vor geraumer Zeit die Ferienfreizeit Lenster Strand abgesagt und auch dort die Teilnehmerbeiträge zurückgezahlt.
Wir hoffen im Jahr 2021 unser Sommerferienprogramm wieder in bewährter Form durchführen zu können.
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