Jahresmeldung für Vertragsspieler
Gemäß § 5 Abs. 2 SpO/WFLV muss gegenüber der Passstelle bis zum 15.04.2010 der Nachweis erbracht werden, dass die ABgabe der Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Vertragsjahr 2009 erfolgt ist.
Der Verein muss also nicht nur die Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Abgaben innerhalb von drei Monaten ab Vertragsbeginn gegeüber der Passstelle nachweisen. Zusätzlich ist die Jahresmeldung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die sozialversicherungsrechtlichen Abgaben für einen Vertragsspieler bis zum 31.12.2009 abgeführt worden sind. Wurde ein Vertrag im Jahr 2009 vorzeitig beendet, ist der Nachweis bis zum Beendigungszeitraum zu führen.
Der entsprechende Nachweis ist spätestens bis zum 15.04.2010 bei der Passstelle vorzulegen.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ruht die Spielberechtigung ab dem 16.04.2009 bis zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung.
Verwandte Artikel
Allgemein
30.1.2022
Zweites ESports-Vereinsseminar am 3. Februar...
Nach der erfolgreichen Premiere im Januar wird FLVWESPORTS ein zusätzliches kostenloses Vereinsseminar zum Thema ESPORTS anbieten. Am 3. Februar (19 - 20:30 Uhr) haben...
Allgemein
4.4.2020
Wechsel, Fristen, Nachwuchs: DFB passt...
Der Deutsche Fußball-Bund nimmt in Reaktion auf die Corona-Krise umfassende Anpassungen in der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung vor. Das vom DFB-Vorstand beschlossene Maßnahmenpaket...
Allgemein
14.7.2019
Zwei Paderborner im Präsidium des WDFV
Neben dem Verner Manfred Schnieders (Vors. Fußballausschuss) hat es der Paderborner Martin Hornberger als Vorsitzender des Ligaauschusses beim Verbandstag des WDFV in das Präsidium des...







