Beschlüsse der Ständigen Konferenz
Wie den Vereinen in der ersten OM des Jahres 2012 mitgeteilt wurde, hat die Ständige Konferenz in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2011 Ergänzungen/Änderungen der Satzung, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des FLVW gem. § 13 Abs. 3 der Satzung beschlossen.
Diese Änderungen betreffen alle Bereiche des FLVW von der Leichtathletik über den Breitensport bis hin zu den Fußballern und sind hier einsehbar.
Über den weiteren Fahrplan zur Kreisstrukturreform werden alle Vereine gesondert informiert.
Unter anderem wurde der Drei-Stufen-Plan der Schiedsrichter neu gefasst, aus drei Stufen wurden zwei.
Diese Neufassung hat zur Folge dass die Untersollbestrafung erheblich angehoben wurde. Statt bisher 150 pro fehlendem Schiedsrichter/Jahr wird demnächst ein Betrag von 250 fällig. Im Gegenzug bekommen die Vereine für jeden überzähligen SR einen Bonus von 50 pro SR/Jahr in Bar oder in Sachleistungen.
Um den Strafgeldern zu entgehen, haben die Vereine bisher heftig mit Handgeldern um Unparteiische geworben. Dem schiebt der Verband nun einen Riegel vor. Künftig wird jeder SR 3 Jahre zum SOLL seines Ursprungvereins gezählt. Er kann in dieser Zeit durchaus den Verein wechseln, zählt aber nicht für diesen Verein. Damit soll das jährliche Wechseln unterbunden werden. Über Ausnahmen dieser Regel entscheidet der Kreisschiedsrichterausschuss. Neu ist auch, dass sich Vereine in der Stufe 2 vom Turnierverbot freikaufen können.
Eine weitere Änderung ist die Angleichung der Ordnungsgelder für Schiedsrichter. Diese Ordnungsgelder sind nun einheitlich im Verbandsgebiet des FLVW.
Die Neufassung ist mit der Veröffentlichung in der OM 01/12 in Kraft gesetzt.
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