Zuständigkeit der Bezirksspruchkammern
Hier eine wichtige Information für unsere in den Bezirksligen spielenden Frauen und Herrenmannschaften.
Die Ständige Konferenz hat in ihrer Sitzung am 08.09.2012 gem. § 28 Abs. 2 d) der Satzung
die nachstehenden Änderungen des § 37 Abs. 3 der Satzung (Zuständigkeit der
Bezirksspruchkammern) beschlossen (die Änderungen sind durch Streichungen bzw.
Fettdruck kenntlich gemacht):
In 1. Instanz sind zuständig:
1. die BSK I Ostwestfalen für die Staffeln 1 und 2;
2. die BSK II Lippe für die Staffel 3 ;
3. die BSK III Sauerland für die Staffel 4;
4. die BSK IV Südwestfalen für die Staffel 5;
5. die BSK V Hellweg für die Staffeln 7 und 8 ;
6. die BSK VI Industrie für die Staffeln 6 und 10 ;
7. die BSK VII West für die Staffeln 9 und 11;
8. die BSK VIII Nordwestfalen für die Staffel 12.
Vorstehende Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung am 14.09.2012 in Kraft.
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