Nur noch ein Platz pro Kreis im Pokal garantiert
In den Durchführungsbestimmungen zum Verbandspokal, die der Verbandsfußballausschuss am 03.12.2013 verabschiedet hat, sind den 30 Kreisen im Verbandsgebiet 30 feste Plätze garantiert worden. Die restlichen Plätze werden zum einen von den Meistern der überkreislichen Spielklassen gestellt und zum anderen von den westfälischen Mannschaften in der Ober-und Regionalliga sowie der 3. Liga. Somit werden schon in dieser Saison die guten Leistungen der I. Mannschaften in den überkreislichen Staffeln mit einem Startplatz im Verbandspokal belohnt.
Ein zusätzliches Bonbon hat der VFA für die teilnehmenden Mannschaften auch noch bereitliegen. So werden in der nächsten Saison 50 Prozent der Fernsehgelder des qualifizierten westfälischen Oberligisten an die teilnehmenden Vereine im Verbandspokal ausgeschüttet.
Senioren Durchführungsbestimmungen Verbandspokal 2014/2015
Ein zusätzliches Bonbon hat der VFA für die teilnehmenden Mannschaften auch noch bereitliegen. So werden in der nächsten Saison 50 Prozent der Fernsehgelder des qualifizierten westfälischen Oberligisten an die teilnehmenden Vereine im Verbandspokal ausgeschüttet.
Senioren Durchführungsbestimmungen Verbandspokal 2014/2015
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