Zweitspielrecht für Senioren wird Realität
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Wie schon auf der Kreisarbeitstagung angesprochen wird das Zweitspielrecht für Seniorenmannschaften bis zur Kreisliga A ab dem 01.07.2014 im Bereich des WFLV Realität. Dieses Zweitspielrecht, welches sich besonders für Schüler, Studenten und Personen die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln eignet, ist an eine Anzahl von Bedingungen geknüpft. So muss z.B. die Entfernung zwischen den Orten mindestens 100 km betragen und ein VErein kann nur zwei Zweitspielrechte beantragen. Weitere Bedingungen und den ganzen Wortlaut des §10b der WFLV/SpO teilt der WFLV in seiner AM-Digital vom 26.03.2014 mit(siehe untenstehenden Link).
WFLV_AM_DIGITAL
Infos vom FLVW
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