Die Auswirkungen des Geseker Kreiswechsels auf den Spielbetrieb
Wegen zahlreicher Anfragen und missverständlicher Annahmen seitens der Vereine, möchte der Kreisfußballausschuss folgendes zur Auf- und Abstiegsregelung 2016/2017 in den Senioren Kreisligen A bis C mitteilen.
Mit dem Kreiswechsel des SV 03 Geseke, der am 06.09.2016 beantragt und vom Präsidium des FLVW am 12.12.2016 genehmigt wurde, gilt der SV 03 Geseke mit seinen Mannschaften nach Serienende als erster Absteiger, sofern sie nicht Meister oder Aufsteiger sind. Dies wurde den Vereinen auf der Arbeitstagung am 08.02.2017 in der Wewelsburg mitgeteilt und im Protokoll niedergeschrieben, welches jeder Verein erhalten hat und auch auf der Homepage veröffentlicht wurde.
Eine frühere Erläuterung wäre ohne weitere Eventualitäten nicht möglich gewesen, da erst mit dem Ablauf des vergangenen Spieltages definitiv ist, dass der SV 03 Geseke I keine Möglichkeit mehr hat, in die Bezirksliga aufzusteigen.
Was bedeutet dies für die Kreisligen Stand 01.05.2017
Kreisliga A1:
Der SV 03 Geseke I wird als erster Absteiger gezählt und TuRa Elsen II ist Vorletzter. Somit spielt die SG Wewelsburg/Ahden weiterhin in der Kreisliga A.
Kreisliga B
Beide Mannschaften SV 03 Geseke II und SV 03 Geseke III werden analog zur Kreisliga A1 an das Tabellenende gesetzt. Die entsprechend platzierten Mannschaften rücken einen Tabellenplatz höher.
Das Abstiegsendscheidungsspiel bestreiten somit die jeweils beiden zweitschlechtesten nichtgeseker Mannschaften einer jeden Gruppe. Stand 01.05.2017 wären das der TSV Tudorf II (Kreisliga B1) und TuS Sennelager II (Kreisliga B2).
Da der SV 03 Geseke I ja tatsächlich nicht am Spielbetrieb in der Kreisliga B in der Saison 2017/2018 teilnehmen wird, wären somit nur noch 31 Mannschaften für den Spielbetrieb der Kreisligen B vorgesehen.
Um wieder die Sollstärke von 32 Mannschaften zu erreichen, hat der Kreisvorstand beschlossen die aktuelle Auf- und Abstiegsregelung durch den Kreiswechsel des SV 03 Geseke entsprechend anzupassen. Aus dieser Änderung entsteht kein Rechtsanspruch für nachfolgende Spielzeiten.
Somit hält der Sieger des Abstiegsentscheidungsspiels der Kreisligen B definitiv die Klasse. Der Verlierer dieses Spieles schafft nur dann den Klassenerhalt, wenn es zwei Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga gibt.
Foto: MJ Fotografie
Mit dem Kreiswechsel des SV 03 Geseke, der am 06.09.2016 beantragt und vom Präsidium des FLVW am 12.12.2016 genehmigt wurde, gilt der SV 03 Geseke mit seinen Mannschaften nach Serienende als erster Absteiger, sofern sie nicht Meister oder Aufsteiger sind. Dies wurde den Vereinen auf der Arbeitstagung am 08.02.2017 in der Wewelsburg mitgeteilt und im Protokoll niedergeschrieben, welches jeder Verein erhalten hat und auch auf der Homepage veröffentlicht wurde.
Eine frühere Erläuterung wäre ohne weitere Eventualitäten nicht möglich gewesen, da erst mit dem Ablauf des vergangenen Spieltages definitiv ist, dass der SV 03 Geseke I keine Möglichkeit mehr hat, in die Bezirksliga aufzusteigen.
Was bedeutet dies für die Kreisligen Stand 01.05.2017
Kreisliga A1:
Der SV 03 Geseke I wird als erster Absteiger gezählt und TuRa Elsen II ist Vorletzter. Somit spielt die SG Wewelsburg/Ahden weiterhin in der Kreisliga A.
Kreisliga B
Beide Mannschaften SV 03 Geseke II und SV 03 Geseke III werden analog zur Kreisliga A1 an das Tabellenende gesetzt. Die entsprechend platzierten Mannschaften rücken einen Tabellenplatz höher.
Das Abstiegsendscheidungsspiel bestreiten somit die jeweils beiden zweitschlechtesten nichtgeseker Mannschaften einer jeden Gruppe. Stand 01.05.2017 wären das der TSV Tudorf II (Kreisliga B1) und TuS Sennelager II (Kreisliga B2).
Da der SV 03 Geseke I ja tatsächlich nicht am Spielbetrieb in der Kreisliga B in der Saison 2017/2018 teilnehmen wird, wären somit nur noch 31 Mannschaften für den Spielbetrieb der Kreisligen B vorgesehen.
Um wieder die Sollstärke von 32 Mannschaften zu erreichen, hat der Kreisvorstand beschlossen die aktuelle Auf- und Abstiegsregelung durch den Kreiswechsel des SV 03 Geseke entsprechend anzupassen. Aus dieser Änderung entsteht kein Rechtsanspruch für nachfolgende Spielzeiten.
Somit hält der Sieger des Abstiegsentscheidungsspiels der Kreisligen B definitiv die Klasse. Der Verlierer dieses Spieles schafft nur dann den Klassenerhalt, wenn es zwei Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga gibt.
Foto: MJ Fotografie
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