Aufsteigerquote für Bezirksliga steht fest
In den heute erschienen Offiziellen Mitteillungen des FLVW wird der Bestandsschutz der Fusionskreise Büren und Paderborn für die Aufstiegsregelung zur Bezirksliga besonders hervorgehoben. Damit ist es nun amtlich , dass der noch neu zu gründende Kreis bis zur Saison 2015/2016 zwei Aufsteiger zur Bezirksliga stellt. Wie diese nun ausgespielt werden, werden die kommenden Verhandlungen zwischen den beiden Kreisvorständen zeigen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Hier nun die Offiziellen Mitteilungen im Wortlaut aus der OM 21 vom 25.05.2012
Reduzierung der Aufsteiger aus den Kreisen des FLVW: Der VFA hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 die Verteilung der 36 Aufsteiger auf die 31 Kreise des FLVW nach dem Zusammenschluss der Kreise Büren/Paderborn sowie Höxter/Warburg mit Beginn der Saison 2013/2014 beschlossen.
Die nachfolgende Regelung gilt erstmalig ab der Saison 2013/2014:
Die 2 mannschaftsstärksten Kreise:
2,5 Aufsteiger
Danach der 3. mannschaftsstärkste Kreis:
2 Aufsteiger
Bestandsschutz der fusionierten Kreise Büren/Paderborn bis Ende der Saison 2015/2016:
2 Aufsteiger
Danach die weiteren 6 mannschaftsstärksten Kreise: 1,5 Aufsteiger
Danach die weiteren 15 mannschaftsstärksten Kreise: 1 Aufsteiger
Danach die 6 mannschaftsschwächsten Kreise: 0,5 Aufsteiger
Erläuterungen:
Die Berechnung der Aufsteigeranzahl aus den einzelnen Kreisen zur Bezirksliga erfolgt
jährlich neu, (Stichtag: Ablauf des jeweiligen PUnktespieltages des jeweiligen Spieljahres, erstmalig 2013), auf der Basis der Anzahl der aktiv am Spielbetrieb teilnehmenden Mann-
schaften in den Kreisligen der FLVW-Kreise zum Stichtag.
Sollten Kreise zum o. a. Stichtag über die gleiche Anzahl der aktiv am Spielbetrieb
teilnehmenden Mannschaften verfügen (z. B. Hagen und Gelsenkirchen je 112 = 1,5
Aufsteiger) und davon nur einer einen weiteren Teilnehmer für die Entscheidungs-
spiele um den Aufstieg zur Bezirksliga melden darf, so wird das zusätzliche Teilnahme-
recht vom VFA ausgelost. Das Ergebnis des Losentscheides wird den betreffenden
Kreisen unmittelbar nach erfolgter Auslosung über das Elektronische Postfach ge-
meldet. Bei gleicher Konstellation im Folgejahr geht das Teilnahmerecht ohne Los-
entscheid auf den im Vorjahr im Losverfahren unterlegenen Kreis über.
Die Kreise müssen ihre Teilnehmer für die Entscheidungsspiele nach Abschluss des
jeweiligen Spieljahres (erstmalig 2014) schriftlich, bis spätestens am letzten Spieltag,
an die Abteilung Fußball (H. Berndsen) des FLVW melden. Die Meldung hat
über das Elektronische Postfach zu erfolgen.
Sollte in einem Kreis ein Entscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde (bei mehr
als zwei punktgleichen Mannschaften) um die Teilnahmeberechtigung an den Ent-
scheidungsspielen um den Aufstieg zur Bezirksliga nötig sein, so hat die schriftliche
Meldung an die Abteilung Fußball (H. Berndsen) des FLVW am Tag
nach diesem Entscheidungsspiel bzw. nach Abschluss dieser Entscheidungsrunde
zu erfolgen, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag. Die Meldung hat über das Elektronische Postfach zu erfolgen.
Die Entscheidungsspiele um den Aufstieg in die Bezirksliga werden in Hin- und Rück-
spielen entsprechend den Bestimmungen der UEFA-Klubwettbewerbe ausgetragen,
die für die Austragung von Spielen im K.-o.-System gelten (§ 46 (3) SpO/DFB).
Die Entscheidungsspiele finden unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Saison
statt (Spieltage Donnerstag und Sonntag). Für den Fall, dass in einem Kreis noch ein
Entscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde gespielt werden muss, verschieben sich die Termine für die Entscheidungsspiele um den Aufstieg zur Bezirksliga entsprechend.
Die Paarungen der Entscheidungsspiele werden vom VFA festgelegt und orientieren
sich an der geographischen Nähe der betreffenden Kreise.
Das Heimspielrecht für das Hinspiel wird vom VFA ausgelost. Das Ergebnis des Los-
entscheides wird den betreffenden Kreisen und Vereinen unmittelbar nach erfolgter
Auslosung über das Elektronische Postfach gemeldet.
Aufsteiger zur Bezirksliga zeitlicher Ablauf
Hier nun die Offiziellen Mitteilungen im Wortlaut aus der OM 21 vom 25.05.2012
Reduzierung der Aufsteiger aus den Kreisen des FLVW: Der VFA hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 die Verteilung der 36 Aufsteiger auf die 31 Kreise des FLVW nach dem Zusammenschluss der Kreise Büren/Paderborn sowie Höxter/Warburg mit Beginn der Saison 2013/2014 beschlossen.
Die nachfolgende Regelung gilt erstmalig ab der Saison 2013/2014:
Die 2 mannschaftsstärksten Kreise:
2,5 Aufsteiger
Danach der 3. mannschaftsstärkste Kreis:
2 Aufsteiger
Bestandsschutz der fusionierten Kreise Büren/Paderborn bis Ende der Saison 2015/2016:
2 Aufsteiger
Danach die weiteren 6 mannschaftsstärksten Kreise: 1,5 Aufsteiger
Danach die weiteren 15 mannschaftsstärksten Kreise: 1 Aufsteiger
Danach die 6 mannschaftsschwächsten Kreise: 0,5 Aufsteiger
Erläuterungen:
Die Berechnung der Aufsteigeranzahl aus den einzelnen Kreisen zur Bezirksliga erfolgt
jährlich neu, (Stichtag: Ablauf des jeweiligen PUnktespieltages des jeweiligen Spieljahres, erstmalig 2013), auf der Basis der Anzahl der aktiv am Spielbetrieb teilnehmenden Mann-
schaften in den Kreisligen der FLVW-Kreise zum Stichtag.
Sollten Kreise zum o. a. Stichtag über die gleiche Anzahl der aktiv am Spielbetrieb
teilnehmenden Mannschaften verfügen (z. B. Hagen und Gelsenkirchen je 112 = 1,5
Aufsteiger) und davon nur einer einen weiteren Teilnehmer für die Entscheidungs-
spiele um den Aufstieg zur Bezirksliga melden darf, so wird das zusätzliche Teilnahme-
recht vom VFA ausgelost. Das Ergebnis des Losentscheides wird den betreffenden
Kreisen unmittelbar nach erfolgter Auslosung über das Elektronische Postfach ge-
meldet. Bei gleicher Konstellation im Folgejahr geht das Teilnahmerecht ohne Los-
entscheid auf den im Vorjahr im Losverfahren unterlegenen Kreis über.
Die Kreise müssen ihre Teilnehmer für die Entscheidungsspiele nach Abschluss des
jeweiligen Spieljahres (erstmalig 2014) schriftlich, bis spätestens am letzten Spieltag,
an die Abteilung Fußball (H. Berndsen) des FLVW melden. Die Meldung hat
über das Elektronische Postfach zu erfolgen.
Sollte in einem Kreis ein Entscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde (bei mehr
als zwei punktgleichen Mannschaften) um die Teilnahmeberechtigung an den Ent-
scheidungsspielen um den Aufstieg zur Bezirksliga nötig sein, so hat die schriftliche
Meldung an die Abteilung Fußball (H. Berndsen) des FLVW am Tag
nach diesem Entscheidungsspiel bzw. nach Abschluss dieser Entscheidungsrunde
zu erfolgen, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag. Die Meldung hat über das Elektronische Postfach zu erfolgen.
Die Entscheidungsspiele um den Aufstieg in die Bezirksliga werden in Hin- und Rück-
spielen entsprechend den Bestimmungen der UEFA-Klubwettbewerbe ausgetragen,
die für die Austragung von Spielen im K.-o.-System gelten (§ 46 (3) SpO/DFB).
Die Entscheidungsspiele finden unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Saison
statt (Spieltage Donnerstag und Sonntag). Für den Fall, dass in einem Kreis noch ein
Entscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde gespielt werden muss, verschieben sich die Termine für die Entscheidungsspiele um den Aufstieg zur Bezirksliga entsprechend.
Die Paarungen der Entscheidungsspiele werden vom VFA festgelegt und orientieren
sich an der geographischen Nähe der betreffenden Kreise.
Das Heimspielrecht für das Hinspiel wird vom VFA ausgelost. Das Ergebnis des Los-
entscheides wird den betreffenden Kreisen und Vereinen unmittelbar nach erfolgter
Auslosung über das Elektronische Postfach gemeldet.
Aufsteiger zur Bezirksliga zeitlicher Ablauf
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