Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung
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Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung am Dienstag, 19.01.2016
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
hiermit lade ich Sie herzlich ein zur
Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung des FLVW-KreisPaderborn
am Dienstag, 19.01.2016 um 19:00 Uhr in den Konferenzraum 1 im Ahorn-Sportpark in
Paderborn
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Anträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
4. Ergänzende Berichte der Mitglieder des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
5. Terminplanung 2016
6. Kampfrichtersituation
7. Personalie Kreis-Leichtathletik-Ausschuss
8. Ziele der Kreis-Leichtathleten im Jahr 2016
9. Anträge
10. Verschiedenes
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Teilnahme der Vereine des Kreises, die der Fachschaft
Leichtathletik im FLVW Westfalen angehören, Pflicht ist. Bei Leichtathletikgemeinschaften bezieht
sich das Stimmrecht auf die Stammvereine.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 30,00 erhoben.
Anträge zur Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung müssen bis spätestens vier Tage vor Termin vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
FLVW-Kreis Paderborn
Claudia Reichold
Vorsitzende des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
hiermit lade ich Sie herzlich ein zur
Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung des FLVW-KreisPaderborn
am Dienstag, 19.01.2016 um 19:00 Uhr in den Konferenzraum 1 im Ahorn-Sportpark in
Paderborn
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Anträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Vorsitzenden des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
4. Ergänzende Berichte der Mitglieder des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
5. Terminplanung 2016
6. Kampfrichtersituation
7. Personalie Kreis-Leichtathletik-Ausschuss
8. Ziele der Kreis-Leichtathleten im Jahr 2016
9. Anträge
10. Verschiedenes
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Teilnahme der Vereine des Kreises, die der Fachschaft
Leichtathletik im FLVW Westfalen angehören, Pflicht ist. Bei Leichtathletikgemeinschaften bezieht
sich das Stimmrecht auf die Stammvereine.
Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 30,00 erhoben.
Anträge zur Kreis-Leichtathletik-Arbeitstagung müssen bis spätestens vier Tage vor Termin vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
FLVW-Kreis Paderborn
Claudia Reichold
Vorsitzende des Kreis-Leichtathletik-Ausschusses
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