DOSB begrüsst Gesetzesverbesserungen im Vereinsrecht
Durch die Verabschiedung von zwei neuen Gesetzen zu Verbesserungen im Vereinsrecht hat der Deutsche Bundestag die Bedeutung des Ehrenamtes in Sportvereinen gestärkt. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um den mehr als acht Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich im Sport engagieren, die Motivation zu geben, dies auch weiterhin zu tun. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages sehr. Der Deutsche Olympische Sportbund hat dies seit langem gefordert und wir werden auch in Zukunft weitere Schritte anmahnen, um die Stellung des Ehrenamtes weiter zu verbessern, sagte DOSB-Präsident Thomas Bach.
Die Bundestagsbeschlüsse betreffen die Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Bach: Für die 91.000 Sportvereine in Deutschland ist dies eine klare Verbesserung in ihrer täglichen Arbeit. Vielen Vereinsvorständen wird somit endlich auch eine rechtliche Unsicherheit genommen.
Ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen.
Pressemitteilung der DOSG
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