Digitaler Schiedsrichterausweis
Für viele Schiedsrichter*innen in ganz Deutschland war der 30. Juni ein wichtiges Datum, denn an diesem Stichtag lief der Schiedsrichter-Ausweis ab. Der bundesweite Vordruck war dann zehn Jahre gültig, einen neuen wird es nun aber nicht mehr geben, Stempel und Unterschrift zur Verlängerung des Papier-Ausweises ebenfalls nicht mehr.
Die Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellen zur neuen Saison auf den digitalen Ausweis um, es folgt eine Ära der neuen Schiedsrichter*innen-Ausweise. Der Ausweis in der bisherigen Form entfällt grundsätzlich. Die damit verbundene Funktion der Legitimation, zum Beispiel für den Besuch von Fußballspielen, nicht. Denn prinzipiell besitzt der digitale Ausweis die gleiche Wertigkeit wie der bisher gedruckte, vorzeigbar ist er auf dem Mobilgerät.
Um einen digitalen Schiedsrichter*innen-Ausweis erhalten zu können, ist es notwendig, dass die Schiedsrichter*innen ein digitales Foto im DFBnet hochladen. Die hochgeladenen Fotos werden daraufhin durch den Vorsitzenden des KSA H.-J. Huschen geprüft und im digitalen Schiedsrichter*innen-Ausweis mit dem gültigen Spieljahreszeitraum (Gültigkeitsdatum) versehen.
Erst dann kann der digitale Schiedsrichter*innen-Ausweis in der DFBnet-App durch den/die Schiedsrichter*in aufgerufen und verwendet werden. Ohne gültiges Spieljahresdatum ist ein digitaler Schiedsrichter*innen-Ausweis nicht aufruf- und verwendbar.
Für Schiedsrichter*innen, die keinen Zugriff auf die DFBnet-App haben, wird zunächst weiterhin der bisher verwendete Ausweis in Papierform ausgestellt. Auch dieser Schiedsrichter*innen-Ausweis muss mit Foto und Gültigkeitsstempel des aktuellen Spieljahres versehen sein.
Der Kreissschiedsrichterausschuss bittet alle Vereine, ihre Mitarbeiter*innen der Einlasskontrolle auf diese Neuregelung hinzuweisen.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik steht Hans-Josef Huschen zur Verfügung.
Foto: DFB
Die Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellen zur neuen Saison auf den digitalen Ausweis um, es folgt eine Ära der neuen Schiedsrichter*innen-Ausweise. Der Ausweis in der bisherigen Form entfällt grundsätzlich. Die damit verbundene Funktion der Legitimation, zum Beispiel für den Besuch von Fußballspielen, nicht. Denn prinzipiell besitzt der digitale Ausweis die gleiche Wertigkeit wie der bisher gedruckte, vorzeigbar ist er auf dem Mobilgerät.
Um einen digitalen Schiedsrichter*innen-Ausweis erhalten zu können, ist es notwendig, dass die Schiedsrichter*innen ein digitales Foto im DFBnet hochladen. Die hochgeladenen Fotos werden daraufhin durch den Vorsitzenden des KSA H.-J. Huschen geprüft und im digitalen Schiedsrichter*innen-Ausweis mit dem gültigen Spieljahreszeitraum (Gültigkeitsdatum) versehen.
Erst dann kann der digitale Schiedsrichter*innen-Ausweis in der DFBnet-App durch den/die Schiedsrichter*in aufgerufen und verwendet werden. Ohne gültiges Spieljahresdatum ist ein digitaler Schiedsrichter*innen-Ausweis nicht aufruf- und verwendbar.
Für Schiedsrichter*innen, die keinen Zugriff auf die DFBnet-App haben, wird zunächst weiterhin der bisher verwendete Ausweis in Papierform ausgestellt. Auch dieser Schiedsrichter*innen-Ausweis muss mit Foto und Gültigkeitsstempel des aktuellen Spieljahres versehen sein.
Der Kreissschiedsrichterausschuss bittet alle Vereine, ihre Mitarbeiter*innen der Einlasskontrolle auf diese Neuregelung hinzuweisen.
Bei Rückfragen zu dieser Thematik steht Hans-Josef Huschen zur Verfügung.
Foto: DFB
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