Zweistufenplan gehört der Vergangenheit an
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Ab dem 01.07.2015 gehöhrt der Zweistufenplan für Schiedsrichter der Vergangenheit an. Ab diesem Datum treten die neuen Richtlinien zu § 37 Abs. 3-5 SpO/WFLV Schiedsrichtersoll (SR-Soll) in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind der Wegfall des Verbots zur Durchführung von Turnieren bei Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls und die Erhöhung der Vergütung auf 100,- bei überzähligen Schiedsrichtern im Verein.
Die Aufhebung des Verbots zur Durchführung von Turnieren hat zur Folge, dass ein Verein, der das SR-Soll nicht zu mindestens 60 % erfüllt, ein um 50 % erhöhtes Ordnungsgeld für jeden fehlenden Schiedsrichter, bis zur 100%igen Sollerfüllung zahlen muss.
Schiedsrichtersoll Richtlinien 2015
Wesentliche Änderungen sind der Wegfall des Verbots zur Durchführung von Turnieren bei Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls und die Erhöhung der Vergütung auf 100,- bei überzähligen Schiedsrichtern im Verein.
Die Aufhebung des Verbots zur Durchführung von Turnieren hat zur Folge, dass ein Verein, der das SR-Soll nicht zu mindestens 60 % erfüllt, ein um 50 % erhöhtes Ordnungsgeld für jeden fehlenden Schiedsrichter, bis zur 100%igen Sollerfüllung zahlen muss.
Schiedsrichtersoll Richtlinien 2015
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